Brandschutzausbildungen

Brandschutzbeauftragter

In jedem Betrieb sollte es eine ausreichende Anzahl von gut ausgebildeten Brandschutzorganen (Brandschutzwarte, Brandschutzbeauftragte,…) geben. Meist werden diese Funktionen auch in den jeweiligen Behördenbescheiden gefordert. Für die Ausübung der Tätigkeit als Brandschutzorgan ist allerdings eine ordentliche Fachausbildung nach TRVB 117 O bei einer anerkannten Ausbildungsstelle notwendig. Wir organisieren für Sie bei Bedarf, eine für Ihren Betrieb sinnvolle Brandschutzorganisation, samt den erforderlichen Ausbildungen.

Als geprüfter Ausbildungsleiter nach TRVB 117 O bzw. Feuerwehrkommandant können Sie sicher sein, dass wir alle Anforderungen erkennen, den erforderlichen Umfang der Brandschutz-Organisation definieren können und ein für Sie passendes Ausbildungspaket erstellen.

Natürlich unterstützen wir Sie und auch Ihre beauftragten Brandschutzorgane bei der Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen, der Organisation Ihres Betriebs-Brandschutzes, der Durchführung von Räumungs- und Evakuierungsübungen, bis hin zur Implementierung eines Brandschutz-Management-Systems.

Aktive Tätigkeit im Brandschutz, ein immer „up to Date“ sein, sowie regelmäßige Fortbildungen unserer Experten garantieren Ihnen eine ständige Aktualität aller Brandschutzbelange im Unternehmen.

Verlassen Sie sich im Brandschutz daher nur auf wirkliche Experten!

Damit nicht eines Tages „der Hut brennt…“!