Brandschutzbeauftragter

Brandschutzausbildungen

In jedem Betrieb sollte es eine ausreichende Anzahl von gut ausgebildeten Brandschutzorganen (Brandschutzwarte, Brandschutzbeauftragte,…) geben. Meist werden diese Funktionen auch in den jeweiligen Behördenbescheiden gefordert. Für die Ausübung der Tätigkeit als Brandschutzorgan ist allerdings eine ordentliche Fachausbildung nach TRVB 117 O bei einer anerkannten Ausbildungsstelle notwendig. Wir organisieren für Sie bei Bedarf, eine für Ihren Betrieb sinnvolle Brandschutzorganisation, samt den erforderlichen Ausbildungen. (mehr …)